Begründung erfolgt mündlich.
| Antrag: | Integration in Sachsen – Herausforderungen meistern, Chancen nutzen, Teilhabe ermöglichen! |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Uwe Kaettniß |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 14.05.2016, 22:02 |
| Antrag: | Integration in Sachsen – Herausforderungen meistern, Chancen nutzen, Teilhabe ermöglichen! |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Uwe Kaettniß |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 14.05.2016, 22:02 |
Auch Sachsen war 2015 äußerst schlecht auf die Aufnahme einer großen Anzahl von Flüchtlingen und politisch Verfogten vorbereitet. In derdieser Zeit des kompletten Staatsversagens hat sich in Sachsen eine Willkommenskultur für Geflüchtete etabliert, die der Regierung die Zeit
Die Unterbringung der GeflüchtetenNoch immer ist oft menschenunwürdig unddie Unterbringssituation für Geflüchtete in manchen Einrichtungen unbefriedigend. Auch menschenunwürdige Wohn- und Lebenssituationen sind nicht völlig beseitigt. Für viele Traumatisierte fehlt es an adäquater gesundheitlicher Versorgung. Nicht überall ist die Sicherheit von Frauen, Kinder, Lesben und Schwulen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates sowie in den Gemeinschaftsunterkünften der Kommunen gewährleistet. Das muss verbindlich geregeltSolche Sicherheitsdefizite müssen sofort behoben werden.
Nichterfüllung mit Sanktionen droht, handelt unredlich und hat einen verklärten Blick auf die deutsche Mehrheitsgesellschaftbundesdeutsche Gesellschaft.
in separaten Vierteln wohnen. Ausbaufähig bei der Bereitstellung von Wohnraum für Geflüchtete ist das Engagement von Wohnungsgenossenschaften.
Wir setzen weiterhin auf die dezentrale Wohnunterbingung als einen besonders wichtigen Baustein bei der Integration der Geflüchteten. Dabei ist insbesondere in den ländlichen Region darauf zu achten, dass Geflüchtete nicht vordergründig in entlegene und schlecht an die soziale Infrastruktur angeschlossene Orte zugewiesen werden.
Es gibt aber auch Geflüchtete, die große Schwierigkeiten haben sich in ihrer neuen Lebenssituation zurechtzufinden, die durch Sprachbarrieren, Bildungsstand und kulturrelle Unterschiede Mühe haben die deutsche Verwaltung, das Gesundheits- und Bildungssystem zu verstehen und eine längere Orientierungsphase benötigen. Häufig sind solche Menschen mit den Herausforderungen des Lebensalltages in einer eigenen Wohnung überfordert und bevorzugen deshalb das Wohnen in einer Gemeinschaftseinrichtung. Wir wollen solche Einrichtungen erhalten und qualifizieren, indem dort die soziale und administrative Betreuung ausgebaut wird.
Nach Sachsen sind im vergangenen Jahr rund 70.000 Menschen geflohen und da die
Ursachen von Flucht nicht beseitigt sind, werden weitere Menschen zu uns kommen.
Viele wollen bleiben und dauerhaft Teil unserer Gesellschaft werden. Damit
dieses Ziel erreicht wird, braucht es die Anstrengung der Aufnahmegesellschaft
ebenso wie die der neu zu uns Gekommenen.
Das Jahr 2015 hat gezeigt, dass die in Sachsen vorhandenen Konzepte zur
Zuwanderung und Integration weder in ihrer Ausrichtung noch in der Ausgestaltung
geeignet sind, um für eine spürbare Weichenstellungen in Richtung einer
gelingenden Integration zu sorgen. Zuwanderungs- und Integrationsaspekte abseits
von Flucht und Asyl werden zudem nicht ausreichend thematisiert. Die Absichten
der Koalition auf Bundesebene, sinnvolle Maßnahmen mit repressiven Maßnahmen wie
zum Beispiel Wohnsitzauflagen zu verknüpfen, sind zudem nicht der Weg, Integra-
tion zu befördern.
2012 hatten Migrantenorganisationen das vorliegende Zuwanderungs- und
Integrationskonzept der sächsischen Staatsregierung vor allem deshalb scharf
kritisiert, weil die politische Teilhabe von Migrantinnen und Migranten darin
keine Rolle spielt. Wir wollen, dass Teilhabe und Mitbestimmung zum zentralen
Element der sächsischen Integrationspolitik werden. Sachsen ist ein
Einwanderungsland und deshalb braucht es dringend eine Integrationspolitik, die
Probleme aufgreift und gemeinsam mit den relevanten Akteuren und einer
engagierten Zivilgesellschaft Lösungsansätze erarbeitet und umsetzt.
Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen und
politischen Leben ist für uns GRÜNE ein elementarer Wert. So sollen auch
Migrantinnen und Migranten die gleichen Chancen und Möglichkeiten wie alle
anderen Menschen, die in Sachsen leben, haben. Denn nur wer sein Lebensumfeld
aktiv mitgestalten kann, kann Identifikation entwickeln und sich so zu Hause
fühlen. Die Teilhabe an Prozessen wie Kommunalwahlen oder die Mitarbeit in
Beiräten darf nicht durch die Frage der Herkunft oder des Aufenthaltsrechts
bestimmt werden.
Auch Sachsen war 2015 äußerst schlecht auf die Aufnahme einer großen Anzahl von Flüchtlingen und politisch Verfogten vorbereitet.
In derdieser Zeit des kompletten Staatsversagens hat sich in Sachsen eine
Willkommenskultur für Geflüchtete etabliert, die der Regierung die Zeit
verschafft hat, das Nötigste an Strukturen aufzubauen. Wir GRÜNE wollen, dass
dieses freiwillige Engagement weiter gefördert und unterstützt wird. Die jetzt
notwendigen Maßnahmen für eine gelingende Integration können jedoch nicht mehr
nur im Ehrenamt geleistet werden, der Staat muss seiner Verantwortung ebenso
gerecht werden, wie Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Medien und
Zivilgesellschaft.
Aktuell richtet sich auch in Sachsen der Fokus auf das Thema Integration. Es
darf jedoch nicht passieren, dass wir das Thema Flucht und Asyl aus den Augen
verlieren. Noch immer gibt es tausende unbearbeitete Asylanträge in Sachsen, die
Wartezeiten nehmen weiter zu. Seit Mitte März 2016 betrifft das auch alle
syrischen AntragstellerInnen, deren Anträge nun nicht mehr im kürzeren
Fragebogenverfahren, sondern über Anhörungen bearbeitet werden.
Sachsen muss sich stärker als bisher für die Aufstockung der personellen
Ressourcen der Außenstellen des BAMF für die Absicherung von zügigen, fairen und
qualifizierten Asylverfahren einsetzen. Es ist eine wesentliche Voraussetzung
für gelingende Integration, dass Asylsuchende nicht in langer Ungewissheit
verharren müssen.
Die Unterbringung der GeflüchtetenNoch immer ist oft menschenunwürdig unddie Unterbringssituation für Geflüchtete in manchen Einrichtungen unbefriedigend. Auch menschenunwürdige Wohn- und Lebenssituationen sind nicht völlig beseitigt. Für viele
Traumatisierte fehlt es an adäquater gesundheitlicher Versorgung. Nicht überall
ist die Sicherheit von Frauen, Kinder, Lesben und Schwulen in den
Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates sowie in den Gemeinschaftsunterkünften
der Kommunen gewährleistet. Das muss verbindlich geregeltSolche Sicherheitsdefizite müssen sofort behoben werden.
Dass der Familiennachzug auch für Unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA)
eingeschränkt wurde, sorgt nicht nur für Unruhe unter den betroffenen Kindern
und Jugendlichen. Diese Einschränkung hat rein gar nichts mit
verantwortungsvoller Integrationspolitik zu tun.
Das Asylbewerberleistungsgesetz gewährt Asylsuchenden zu Beginn ihres
Aufenthalts in Deutschland nur eine medizinische Notversorgung (akute Erkrankung
und Schmerzzustände). Diese wird im Freistaat Sachsen über ein aufwändiges,
bürokratisches und diskriminierendes Verfahren sichergestellt: Asylsuchende
müssen, bevor sie medizinisch versorgt werden, beim Sozialamt einen
„Krankenschein“ beantragen. Die Entscheidung über die Bewilligung des
Krankenscheins trifft in aller Regel eine Person, die nicht über medizinische
Fachkenntnisse verfügt. Die GRÜNE Landtagsfraktion hat dazu einen Antrag in das
parlamentarische Verfahren eingebracht, in dem es – nach dem Vorbild der Stadt
Bremen – um die Einführung einer digitalen Krankenkassenkarte in Sachsen geht,
welche den Bezug von Leistungen einer eingeschränkten Grundversorgung
ermöglicht. Die Vorteile dieses Verfahrens liegen auf der Hand: Kostenklarheit
für Betroffene und Krankenkassen, vereinfachter Arztzugang und Entlastung der
Verwaltungen in den Sozialämtern.
Obwohl in der parlamentarischen Anhörung die Mehrheit der Sachverständigen für
die Einführung der Karte geworben hat und auch der Bund die gesetzlichen
Grundlagen für Länderregelungen geschaffen hat, weigert sich die Sächsische
Staatsregierung nach wie vor, die Gesundheitskarte einzuführen. Aus unserer
Sicht eine unverständliche Haltung. Da sich der Freistaat auch hinter dem
fehlenden Willen der kreisfreien Städte und Landkreise versteckt, müssen wir
über unsere Stadt- und Kreisräte entsprechende Beschlüsse initiieren und Druck
aufbauen.
Auch in Sachsen wird in der öffentlichen Debatte versucht, Geflüchtete
abzuschrecken, auszugrenzen und zu stigmatisieren. Das befördert ein
gesellschaftliches Klima, in dem Rechtspopulisten wie die AfD Oberwasser
bekommen und Angriffe auf Leib und Leben von Geflüchteten zur Tagesordnung
gehören. Teile der CDU spielen mit dem Feuer, wenn sie sich auf diese Debatten
einlassen, sie sogar befördern und vertreten.
Es ist selbstverständlich, dass die Werte unseres Grundgesetz als Grundpfeiler
unseres Zusammenlebens für alle hier lebenden Menschen gelten. Sie sind nicht
verhandelbar, gleich welcher Herkunft, Religion oder politischer Ausrichtung die
Menschen angehören. Wir verschließen nicht die Augen davor, dass diese Werte
nicht von allen gleichermaßen geteilt werden. Das betrifft die Neuankömmlinge
und die Aufnahmegesellschaft. Nicht immer ist der Ruf nach Wahrung unserer Werte
ehrlich, sondern dient eher der Abgrenzung und Abwehr.
Denn wenn die Werte des Grundgesetzes von UNS Deutschen verinnerlicht wären,
bräuchten wir kein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, kein
Gleichstellungsgesetz, keine Vorschriften zur Nichtdiskriminierung, keine
Frauenschutzhäuser und vieles mehr auch nicht. Wir wissen, dass es unmöglich
ist, innerhalb von wenige Wochen dauernden Integrationskursen das abstrakte
Wertegefüge unserer Gesellschaft zu verinnerlichen. Wer das verlangt und bei
Nichterfüllung mit Sanktionen droht, handelt unredlich und hat einen verklärten
Blick auf die deutsche Mehrheitsgesellschaftbundesdeutsche Gesellschaft.
Integration ist ein Prozess, der am ersten Tag beginnen muss. Im gleichen Maße
wie wir Anstrengungen von den Geflüchteten verlangen, müssen auch wir uns –
Staat und Gesellschaft gleichermaßen – Anstrengungen abverlangen. Auf dem Weg
wird es viele Herausforderungen geben, doch die Chancen für unsere Gesellschaft
überwiegen. Mit Offenheit, Neugier und einer respektvollen und akzeptierenden
Grundhaltung werden wir die anstehenden Aufgaben gut bewältigen.
Wir GRÜNE wollen diesen Prozess aktiv begleiten und zusehen, dass wir die
Chance, die in gelungener Integration liegt, im Sinne aller Menschen und im
Sinne unserer Gesellschaft nutzen. Fakt ist, dass sich alle bewegen müssen, dass
alle offen sein müssen, dass mitunter gewohnte Muster, Verhaltensweisen, Abläufe
und Denkstrukturen hinterfragt, gegebenenfalls geändert oder sogar ganz
aufgegeben werden müssen. Das gilt für alle. Für die, die schon lange oder schon
immer hier leben und auch für die, die neu dazu kommen.
Natürlich sind die aus Flucht und Asyl resultierenden Aufgaben ein großen
Kraftakt für Sachsen – aber in diesem Kraftakt liegt auch die Chance,
Versäumnisse der letzten Jahrzehnte aufzuarbeiten. Denn deutlich mehr
Investitionen in Bildung, Wohnen, Arbeit und Gesundheit sind nicht erst seit
2015, sondern seit langem notwendig!
Was ist zu tun?
Sachsen braucht ein Integrationskonzept, das über die nächsten Jahre trägt,
kurz- und langfristige Zielstellungen benennt und mit entsprechenden Mitteln
ausgestattet ist.
In Sachsen mangelt es an strukturierten und ressort- und
verwaltungsübergreifenden Maßnahmen zur Integration, deshalb muss das
Integrationskonzept dieses Manko beheben und das „Ankommen“ sowie die ganze
Breite der „Integrationsfelder“ enthalten.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen müssen ehrenamtliches Engagement, die Arbeit der
Wohlfahrtsverbände und Freien Träger sowie staatliches Handeln stärker
zusammenfinden.
Von grundsätzlicher Bedeutung ist auch, in welchem Umfang es uns gelingen wird,
Menschen mit Migrationshintergrund für die vielen neu zu schaffenden Stellen und
Aufgaben zu gewinnen. Für eine gelingende Integration brauchen wir die
MigrantInnen in den Kitas und Schulen, in den Jobcentern und Verwaltungen, in
den Krankenhäusern und Universitäten ebenso, wie in der Politik. Integration
setzt die interkulturelle Orientierung und Öffnung von Institutionen voraus! Es
ist an der Zeit, dass Sachsen sich öffnet!
Für uns GRÜNE sind folgende Schwerpunkte in einem Integrationskonzept und die
rechtliche Absicherung über ein Integrationsgesetz von zentraler Bedeutung:
Forderung 1: Hilfe beim Ankommen
Ausbau der Strukturen der Flüchtlingshilfe / Integrationswegweise
Ermöglichung unabhängiger Asylverfahrensberatung bereits in der EAE
Förderung des Spracherwerbs bereits in der EAE
Ausbau Jugendmigrationsdienst und Migrationserstberatung
Beratungsstruktur für traumatisierte Geflüchtete (Traumambulanzen)
Interkulturelle Sensibilisierung der Träger/Personal von Regelangeboten
Ausbau Beratung zur Erfassung von Kompetenzen/Berufsabschlüssen
Ausbau Beratung Anerkennung von Zeugnissen/Berufsabschlüssen
Verbesserung der Kooperation zwischen SMI und SMGI
Bessere Unterstützung der Kommunen bei der Schaffung von dezentralen
Unterbringungsmöglichkeiten
Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende
Verbesserung der Personalausstattung Clearingstellen UmA
Forderung 2: Förderung der gesellschaftlichen Orientierung und des Spracherwerbs
Öffnung der Integrationskurse für alle – die Bleiberechtsperspektive darf
nicht allein über den Zugang entscheiden
Flexibilität und Anpassung der Integrationskurse an den differenzierten
Lernbedarf und die spezifischen Bedarfe von Frauen
Ausbau bestehender Integrationsangebote zur Vermittlung der Werte unserer
pluralistischen offenen Gesellschaft – dazu gehören Themen wie
Gleichberechtigung, Religionsfreiheit, Freiheit der Lebensentwürfe ebenso
wie das Existenzrecht Israels
Aufstockung der Deutschkurse für verschiedene Qualifikationsniveaus
Stärkung der Volkshochschulen als Träger von Spracherwerb in den
ländlichen Räumen
Schaffung von Informations- und Koordinierungsstellen für den Zugang zu
Sprachkursen
Forderung 3: Teilhabe durch Zugang zu Bildung
In Sachsen gilt die Schul- und Berufsschulpflicht für alle Kinder und
Jugendlichen unter 18 Jahren, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Mit dem
System der Vorbereitungsklassen, dem Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache
und der schrittweisen individuellen Integration in die Regelklassen verfügt
Sachsen eigentlich über ein gutes Konzept, um eine gelingende Integration zu
erreichen.
Allerdings leidet das System an einem erheblichen Mangel an Ressourcen
(LehrerInnen, SozialarbeiterInnen, Psychologen, MigrationsberaterInnen,
Räumlichkeiten, Ausstattung) und der daraus resultierenden Unfähigkeit auf die
sehr unterschiedlichen Bildungskarrieren der Geflüchteten zu reagieren.
Die derzeitige Orientierung am Lebensalter bei der Zuweisung in
Vorbereitungsklassen entspricht in vielen Fällen nicht den aus unterschiedlichen
Gründen vorhandenen Defiziten im altersgerechten Bildungsstand. Hier fordern wir
neue Konzepte – die Orientierung am Bildungsstand und nicht am Alter für die
Zusammensetzung von Vorbereitungsklassen wäre hierzu ein erster Schritt. Weiter
muss die begleitende professionelle Bildungsberatung für junge Geflüchtete und
deren Eltern gestärkt und ausgebaut werden.
Besondere Beachtung braucht die Altersgruppe der jugendlichen Geflüchteten, die
nicht mehr der Schulpflicht unterliegen. Sie brauchen schnelle Zugänge zum
Erwerb der deutschen Sprache und eine dem Bildungsstand entsprechende
Vorbereitung auf eine Berufsausbildung. Das Beispiel der Dresdner städtischen
Unternehmen, die in Kooperation mit den Beruflichen Schulzentren für
Elektrotechnik und Technik Dresden eine Pilotprojekt zur langfristigen
kontinuierlichen Integration von jungen Geflüchteten in den Arbeitsmarkt
gestartet haben, muss in Sachsen Schule machen.
Sachsen muss endlich mehr in die Bildungsinfrastruktur investieren!
Wir brauchen eine landesweite Bildungsoffensive, um für mehr
Bildungsgerechtigkeit zu sorgen. Kita, Schule und Hochschule schaffen nicht nur
einen neuen Alltag mit vielfältigen Kontakten, sondern sie sichern berufliche
Perspektiven und sind der erste Schritt in ein selbstbestimmtes Leben. Ob
geflüchtet oder nicht: Alle Kinder und Jugendlichen, die in unserem Land leben,
müssen von starken öffentlichen Bildungsinstitutionen profitieren können.
Zu den Schwerpunkte bei der Schaffung der strukturellen Rahmenbedingungen für
ein inklusives Bildungssystem und den schnellen Zugang zu Spracherwerb und
Bildung in Kita, Schule und Hochschule (Start mit mindestens 200 Millionen
Euro/Jahr zusätzlich) gehören für uns:
Ausbau der „Willkommenskitas“/interkulturelle Sensibilisierung der
Erzieherinnen und Erzieher in Kita und Hort
Ausbau der Ausbildungskapazitäten für Studierende im Fach Deutsch als
Zweitsprache(DaZ) an allen lehramtsausbildenden Hochschulen im Freistaat Sachsen
Schaffung von weiteren Fortbildungskapazitäten für LehrerInnen zum Erwerb
einer Lehrbefähigung/- erlaubnis im Fach DaZ
BewerberInnen mit einem akademischen Abschluss im Fach „Deutsch als
Fremdsprache“ (DaF) im Einstellungsverfahren für den sächsischen Schuldienst
berücksichtigen und gezielte Angebote zur berufsbegleitenden Fortbildung für
diese Bewerber*innen schaffen
Verankerung eines Deutsch-als-Zweitsprache-Moduls in allen Lehrämtern
Einsatz von DolmetscherInnen bei Kontakten zwischen SchülerInnen, deren Eltern
und der Schule, Schulaufsicht oder -verwaltung absichern
Zahl der Anrechnungsstunden für BetreuungslehrerInnen erhöhen
Unterstützungsangebote und kontinuierliche Fortbildung für LehrerInnen zur
Vermittlung interkultureller Kompetenz
Verbesserung der Ausstattung der bestehenden Strukturen der Kinder- und
Jugendhilfe sowie Aufstockung der Schulsozialarbeit
Beratung zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Forderung 4: Teilhabe durch Berufsausbildung und Zugang zum Arbeitsmarkt
Umsetzung eines sächsisches Gesamtkonzept staatlicher Regelmaßnahmen zur
Förderung der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten mit den Schwerpunkten:
Frühzeitige Feststellung von Kompetenzen und Berufserfahrung, um Unterstützung
und Qualifizierungsmaßnahmen aufeinander abzustimmen
Ausbau berufsbezogener Sprachkurse und Arbeitsmarktcoaching Ausbau
flüchtlingsspezifischer Qualifizierungsangebote an beruflichen Schulen
Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen SBA und Arbeitsagentur/Jobcenter bei der
Vermittlung konkreter Angebote für nicht mehr schulpflichtige jugendliche
Geflüchtete und Regelfinanzierung der Angebote
Schaffung von Begleitstrukturen während einer Ausbildung oder der Eingliederung
in einen Beruf
Einsatz für den Abbau von rechtlichen Hemmnissen beim bundesweiten Ausbildungs-
und Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete – insbesondere der Residenzpflicht, der
Vorrangprüfung und bei restriktiven Regelungen zur Ausbildungsförderung nach SGB
III und zum Bleiberecht
Keine Ausnahme beim Mindestlohn
Sensibilisierung der Wirtschaft, insbesondere der KMU für die Chancen, die sich
aus einem erleichterten Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete ergeben – Förderung
von Kooperationen und Initiativen, die Berufsabschlüsse Geflüchtete in
unterbesetzten Ausbildungsberufen ermöglichen
Weiterer integrationspolitischer Handlungsbedarf
Wohnen und Leben
Es braucht geeigneten Wohnraum für alle Menschen, die in Sachsen leben. Obwohl
landesweit über 200 000 Wohnungen leer stehen, leben noch zu viele Geflüchtete
in Gemeinschaftsunterkünften. Gerade in den sächsischen Ballungszentren fehlt es
an bezahlbarem Wohnraum und das nicht nur für Geflüchtete. Deshalb ist der
soziale Wohnungsbau wesentlich für die gleichberechtigte Teilhabe
einkommensschwacher Gruppen am sozialen und kulturellem Leben. Integration kann
nur gelingen, wenn die MigrantInnen unter uns und nicht am Rande der Stadt oder
in separaten Vierteln wohnen. Ausbaufähig bei der Bereitstellung von Wohnraum
für Geflüchtete ist das Engagement von Wohnungsgenossenschaften.
Wir setzen weiterhin auf die dezentrale Wohnunterbingung als einen besonders wichtigen Baustein bei der Integration der Geflüchteten. Dabei ist insbesondere in den ländlichen Region darauf zu achten, dass Geflüchtete nicht vordergründig in entlegene und schlecht an die soziale Infrastruktur angeschlossene Orte zugewiesen werden.
Es gibt aber auch Geflüchtete, die große Schwierigkeiten haben sich in ihrer neuen Lebenssituation zurechtzufinden, die durch Sprachbarrieren, Bildungsstand und kulturrelle Unterschiede Mühe haben die deutsche Verwaltung, das Gesundheits- und Bildungssystem zu verstehen und eine längere Orientierungsphase benötigen. Häufig sind solche Menschen mit den Herausforderungen des Lebensalltages in einer eigenen Wohnung überfordert und bevorzugen deshalb das Wohnen in einer Gemeinschaftseinrichtung. Wir wollen solche Einrichtungen erhalten und qualifizieren, indem dort die soziale und administrative Betreuung ausgebaut wird.
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Gelingende Integration braucht gleichberechtigte und barrierefreie Zugänge zu
Regelangeboten öffentlicher Verwaltungen und Institutionen und das Erbringen von
Dienstleistungen in gleichwertiger Qualität für alle Nutzergruppen, die
öffentliche Verwaltung in Anspruch nehmen. Das setzt den Willen zur
interkulturellen Öffnung voraus.
Neben der interkulturellen Fortbildung von VerwaltungsmitarbeiterInnen sehen wir
vor allem im verstärkten Einsatz von muttersprachlichen Fachkräften sowie
Dolmetschern in den kommunalen Ämtern akuten Handlungsbedarf. Auch der Anteil
von MigrantInnen an den Beschäftigten und den Auszubildenden ist in Sachsens
öffentlichen Verwaltungen und Institutionen steigerungsfähig.
Wir wollen, dass in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis ein
Integrationszentrum nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen implementiert wird.
Dort sollen die Neuankömmlinge Ansprechpartner und Aufklärung über die ihnen
zustehende finanzielle Unterstützung finden und die Ehrenamtlichen ihre Hilfe
anbieten können. Eine zentrale Anlaufstelle für alle Beteiligten vor Ort ist
wichtig, damit Geld, Kompetenzen, Know-how und Engagement gebündelt werden. Das
Land soll sich an den Kosten angemessen beteiligen.
Politische Partizipation
Wir GRÜNE wollen, dass Geflüchtete darin bestärkt werden, ihre Interessen
eigenständig zu vertreten, sich am politischen Willensbildungsprozess in Sachsen
zu beteiligen und und ihre demokratischen Grundrechte in Anspruch zu nehmen.
Auch unsere Partei muss sich stärker als bisher für MigrantInnen öffnen.
Während MigrantInnen auf kommunaler Ebene dieselben Pflichten haben wie
Staatsbürger, bleibt ihnen das Kommunalwahlrecht als wichtigstes politische
Recht nach wie vor verwehrt. Wir wollen, dass sich die Staatsregierung über eine
Bundesratsinitiative für die Unterzeichnung des bereits1992 vom Europarat
verabschiedeten Übereinkommens zur Beteiligung von Ausländern am kommunalen
öffentlichen Leben einsetzt.
Rassismus und Gewalt bekämpfen
Geflüchtete sowie ihre Unterstützerinnen und Unterstützer werden vielfach mit
Rassismus, Diskriminierung, Hass und Gewalt konfrontiert. Für Menschen die vor
Krieg und Gewalt zu uns geflohen sind, ist Sachsen ist nach wie vor ein
lebensgefährliches Land. Dem Schutz von Flüchtlingseinrichtungen ist deshalb
oberste Priorität einzuräumen.
Zivilgesellschaftliche Initiativen, die eine unverzichtbare Arbeit zur
Demokratiestärkung leisten, sind ebenso wie Opferberatungsstellen und
Antidiskriminierungsstellen zu stärken und langfristig zu fördern. Die Wahrung
ihrer Unabhängigkeit ist essentiell für die Akzeptanz bei Geflüchteten und
MigrantInnen.
Bürgerschaftliches Engagement für Geflüchtete ist eine tragfähige Brücke zur
Integration. Durch dieses Engagement werden Begegnungen ermöglicht, die das
gegenseitige Verständnis fördern und Vielfalt als Bereicherung erlebbar machen.
Viele Sachsen verfügen bereits heute über einen Schatz an
Integrationserfahrungen, der noch zu wenig seinen Niederschlag in der Politik
findet. Stärker als bisher sollten daher die Kommunen und der Freistaat diese
Erfahrungen aufgreifen und in die politische Ausgestaltung des
Integrationsprozesses im Freistaat übernehmen.
Begründung erfolgt mündlich.
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